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GMBH & CO. KG
Die ordnungsgemäße Einberufung der Hauptversammlung ist an die fristge-
rechte Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger sowie an den
frist- und ordnungsgemäßen Versand der Mitteilungen nach § 125 AktG an
die Aktionäre geknüpft.

Wir sorgen für die Erfüllung aller Anforderungen und stellen das Timing der
Anzeigen im elektronischen Bundesanzeiger zur Erfüllung der Veröffentli-
chungspflichten vor und nach der Hauptversammlung sicher.

Wir koordinieren die Gestaltung und den Druck der Mitteilungen nach
§ 125 AktG. Aufgrund des engen Zeitfensters bedarf es dazu einer ausge-
klügelten Ablaufplanung und Logistik. Wir kommissionieren die Versand-
unterlagen und wickeln den Versand innerhalb der aktienrechtlich vorgege-
benen Frist zuverlässig ab.

Zur Reduzierung Ihrer Versand- und Portokosten – stets der größte Kosten-
block im Zusammenhang mit der Hauptversammlung – nutzen wir von
Anfang an sämtliche Möglichkeiten der Portooptimierung.

Verlassen Sie sich im Sinne Ihrer Rechtssicherheit auf unsere Erfahrung
und bewahren Sie sich trotz der engen rechtlichen Vorgaben die Flexibilität,
um kurzfristig auch noch auf unvorhersehbare Situationen reagieren zu
können.


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