Kleinste formale oder inhaltliche Mängel bergen hohe Anfechtungsrisiken
in sich. Dies gilt für die Standard-Hauptversammlung ebenso wie für die
Krisen- oder Squeeze-Out-Hauptversammlung.
Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die unternehmensindividuelle Tages-
ordnung der Hauptversammlung. Alternativ überprüfen wir Ihren Entwurf
der Tagesordnung hinsichtlich formaler und inhaltlicher Verbesserungspo-
tenziale. Selbstverständlich arbeiten wir hier mit aktien- und gesellschafts-
rechtlich erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.
Gerne beraten wir Sie auch bezüglich der Umsetzung der Verhaltensemp-
fehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Hauptver-
sammlung.
Wir kennen die rechtlichen Anforderungen an die einzelnen Handlungs-
felder und bieten für Sie maßgeschneiderte und angemessene Umsetzungs-
alternativen. Dies betrifft insbesondere die folgenden Punkte:
– Abstimmungsverfahren
– Abstimmungsmedium
– Präsenzbereich
– Elektronisches Frage- und Antwortsystem zur
– Unterstützung des Back-Office
– Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
– (Schriftform und/oder elektronisch)
– Internet-Hauptversammlung


